Eichung
Wir können Ihnen in Verbindung mit dem Eichamt Dortmund die Eichung von Norsonic-Schallpegelmessern anbieten.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Eichtermin, die Eichung kann dann innerhalb der vereinbarten Woche durchgeführt werden. Vor der Eichung prüfen wir Ihr Messgerät in unserem Kalibrierlabor, um eventuelle Mängel früh genug feststellen und beheben zu können. Zusätzlich überprüfen wir, ob Ihr Messgerät auf dem aktuellsten Firmware-Stand ist. Die Geräte-Firmware ist Teil der Bauartzulassung und wird auf dem Eichschild dokumentiert. Ein Update der Firmware auf eine neue zugelassene Version sollte also kurz vor einer neuen Eichung erfolgen.
Kalibrierung (DAkkS)
Durch die Akkreditierung unseres Kalibrierlaboratoriums von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 können wir Ihnen ein Höchstmaß an Präzision und Qualitätssicherung garantieren.
Diese Dienstleistung bieten wir für Geräte verschiedenster Hersteller an.
Die Schallpegelmesser können nach DIN EN 60651 (Schallpegelmesser), DIN EN 60804 (Integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser), DIN 45657 (Schallpegelmesser; Zusatzanforderungen für besondere Messaufgaben) und DIN EN 61672 Teil3 (Schallpegelmesser; Periodische Einzelprüfung) geprüft werden.
Seit Anfang des Jahres 1997 sind wir DKD-Prüfstelle (Deutscher Kalibrierdienst) nach DIN EN ISO / IEC 17025 und DIN EN 45003 für Schallkalibratoren und Messmikrofone. Als erste Prüfstelle Deutschlands haben wir im Februar 2005 das Zertifikat für DKD-Kalibrierungen von kompletten Schallpegelmessern und Terz- / Oktav-Analysatoren erhalten.
Fragen zum Thema Eichung / Kalibrierung
Die Prüfnorm DIN EN 61672 für Schallpegelmesser besteht aus folgenden drei Teilen:
DIN EN 61672-1: Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen
DIN EN 61672-2: Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 2: Baumusterprüfungen
DIN EN 61672-3: Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 3: Periodische Einzelprüfung
Die Anforderungen an ein Schallmessgerät sind im Teil 1 (DIN EN 61672-1) spezifiziert. Die Baumusterprüfung des Schallpegelmessers (durch die PTB - Physikalisch Technische Bundesanstalt) ist im Teil 2 (DIN EN 61672-2) beschrieben.
Teil 3 der Norm DIN EN 61672 beschreibt die Periodische Einzelprüfung. Dies kann eine Eichung oder eine DAkkS Kalibrierung sein. Für eine Eichung ist die Baumusterprüfung (PTB-Zulassung) nach DIN EN 61672-2 Voraussetzung. Nur durch die Baumusterprüfung ist gewährleistet, dass der Schallpegelmesser tatsächlich alle Anforderungen der Klasse 1 erfüllt (z.B. auch bei variablen Umwelteinflüssen wie Temperatur, Vibration, elektromagnetische Felder etc.)!
Für Labore, die nach DIN EN 17025 zugelassen sind, werden DAkkS kalibrierte Messgeräte gefordert.
Muss ich meinen Schallpegelmesser eichen lassen?
Ein Schallpegelmesser muss geeicht werden, wenn er zur Durchführung rechtsverbindlicher Messungen eingesetzt wird.
Hier ein Auszug aus § 3 der Eichordnung:
Geeicht sein müssen:
1. Schallpegelmeßgeräte, wenn sie im Bereich des Arbeits- oder Umweltschutzes zum Zwecke
a) der Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben,
b) der Erstattung von Gutachten für staatsanwaltliche oder gerichtliche Verfahren,
Schiedsverfahren oder für amtliche Zwecke oder
c) der Erstellung von Schiedsgutachten
verwendet werden, ausgenommen Pegelmeßglieder von Schallpegelmeßeinrichtungen, die mit einer geeichten Kontrollvorrichtung nach Anlage 21 Abschnitt 3 Nr. 2.3 überprüft werden,
2. Meßgeräte für die Abgassonderuntersuchung ...
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Herr Thomann und Herr Kroner gerne zur Verfügung:
W. Thomann: 02529/9301-21
C. Kroner: 02529/9301-22