Anfrage für Kalibrierung/Eichung


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DAkkS-akkreditierte Kalibrierung & Eichabwicklung

Bauen Sie auf unsere Erfahrung

Als DAkkS-Kalibrierlaborakkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 - sind wir für viele Kunden ein anerkannter Partner für die Messmittelüberwachung. Für eichpflichtige Schallpegelmesser übernehmen wir auf Wunsch auch gerne die Abwicklung der Eichung für Sie, so dass Eichung und DAkkS-Kalibrierung innerhalb eines Termins erledigt werden.

1997: als erstes Kalibrierlabor Deutschlands erhielt die Firma Tippkemper die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN 45003 für Schallkalibratoren (DIN EN 60942) und Messmikrofone (DIN EN 61094)

2005: als erstes Kalibrierlabor Deutschlands erhielt die Firma Tippkemper die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN 45003 für Schallpegelmesser (DIN EN 61672-3)

2022: als erstes Kalibrierlabor Deutschlands erhielt die Firma Tippkemper die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN 45003 für Frequenz-Bandfilter (DIN EN 60260-3)

DAkkS-Kalibrierung

Als DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor (nach DIN EN ISO/IEC 17025) können wir Ihnen die rückführbare Kalibrierung vieler Messgeräte verschiedenster Hersteller anbieten.

Für viele Kunden – u.a. in der Automobil- & Luft- und Raumfahrtbranche – sind wir ein anerkannter Partner für die Messmittelüberwachung.

Die Schallpegelmesser können nach DIN EN 60651 (Schallpegelmesser), DIN EN 60804 (Integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser), DIN 45657 (Schallpegelmesser; Zusatzanforderungen für besondere Messaufgaben) und DIN EN 61672 Teil3 (Schallpegelmesser; Periodische Einzelprüfung) geprüft werden. Zudem bieten wir auch die akkreditierte Kalibrierung der Oktav- und Terzbandfilter nach DIN EN 61260-3 an.

 

Wir kalibrieren:

  • Schallpegelmesser
  • Bandfilter (Oktav-/Terzfilter)
  • Messmikrofone
  • Schallintensitätssonden
  • Sondenmikrofone
  • Kalibratoren
  • Außenmikrofone
  • Oberflächenmikrofone
  • Tieffrequenzmikrofone

Eichung

Für eichpflichtige Schallpegelmesser können wir die Eichabwicklung gerne für Sie übernehmen. Bezüglich der Kosten für die Eichung gilt die Eichgebührenordnung der Eichämter. Wir fertigen Ihnen gerne unverbindlich ein detailliertes Angebot mit Aufstellung aller anfallenden Kosten für Sie an.

Die Abwicklung der Eichung über uns bringt Ihnen folgende Vorteile:

Organisatorische Arbeit

Wir übernehmen sämtliche organisatorische Arbeiten wie Stellung des Eichantrages, Termin-Koordinierung, etc.

Vorprüfung im DAkkS-Kalibrierlabor

Vor der Eichung führen wir in unserem DAkkS-akkreditierten Kalibrierlabor eine Vorprüfung durch. Falls Mängel festgestellt werden sollten, würden wir direkt die Reparatur durchführen, bevor wir das Messgerät persönlich zum Eichamt bringen (nach Rücksprache mit Ihnen / Kostenvoranschlag). Somit können wir höchstmögliche Sicherheit gewähren, dass die Eichung bestanden wird. Falls das Gerät die Eichung nicht bestehen sollte, würden somit lediglich die Kosten für die Vorprüfung fällig (und nicht bis zu 75% der Eichgebühren, die das Eichamt bei Nicht-Bestehen berechnen könnte).

Firmware-Upgrade

Vor der Vorprüfung und Eichung überprüfen wir den Stand der Geräte-Firmware. Die Geräte-Firmware ist Teil der Bauartzulassung und wird auf dem Eichschild dokumentiert. Falls relevant, installieren wir die aktuellste Firmware (nach Rücksprache mit Ihnen / Kostenvoranschlag).

Kurze Durchlaufzeit

Da die Eichungen zu vorher abgestimmten Terminen stattfinden, können wir eine sehr kurze Bearbeitungszeit gewährleisten. Die Eichungen finden jeden Monat statt. Schicken Sie uns einfach eine Anfrage oder rufen Sie uns an, um sich den nächstmöglichen bzw. gewünschten Termin zu sichern!

Zusätzliches DAkkS-Kalibrierzertifikat

Für Kunden, die DAkkS-akkreditiert sind, besteht das Problem, dass die DAkkS die Eichungen nicht als rückführbare Kalibrierung anerkennt (das gilt für alle Eichämter in Deutschland). In diesem Fall können wir Ihnen - als DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor - die Kalibrierung und Ausstellung des DAkkS-Kalibrierzertifikates anbieten (weitere Informationen zur DAkkS-Kalibrierung finden Sie oben auf dieser Seite).

Infos zum Thema Eichung / Kalibrierung

Die Schallpegelmessernorm DIN EN 61672 besteht aus drei Teilen

DIN EN 61672-1
Elektroakustik - Schallpegelmesser
  • Teil 1
    Anforderungen
  • Spezifizierung der Anforderungen an ein Schallmessgerät
DIN EN 61672-2
Elektroakustik - Schallpegelmesser
  • Teil 2
    Baumusterprüfungen
  • Prüfung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)
DIN EN 61672-3
Elektroakustik - Schallpegelmesser
  • Teil 3
    Periodische Einzelprüfung
  • Dies kann eine Eichung oder eine DAkkS-Kalibrierung sein

Die Anforderungen an einen Schallpegelmesser sind im Teil 1 (DIN EN 61672-1) spezifiziert. Die Baumusterprüfung des Schallpegelmessers (durch die PTB - Physikalisch Technische Bundesanstalt) ist im Teil 2 (DIN EN 61672-2) beschrieben. Teil 3 der Norm DIN EN 61672 beschreibt die Periodische Einzelprüfung. Dies kann eine Eichung oder eine DAkkS-Kalibrierung sein.

Für eine Eichung ist die Baumusterprüfung (PTB-Zulassung) nach DIN EN 61672-2 Voraussetzung. Nur durch die Baumusterprüfung ist gewährleistet, dass der Schallpegelmesser tatsächlich alle Anforderungen der Klasse 1 erfüllt (z.B. auch bei variablen Umwelteinflüssen wie Temperatur, Vibration, elektromagnetische Felder etc.).

Für Labore, die nach DIN EN 17025 zugelassen sind, werden DAkkS kalibrierte Messgeräte gefordert.

Wann ist eine Eichung erforderlich?

Ein Schallpegelmesser muss geeicht werden, wenn er zur Durchführung rechtsverbindlicher Messungen eingesetzt wird. Einige Anwendernormen, wie z.B. die TA-Lärm, schreiben vor, dass die Messungen mit geeichten Schallpegelmesser durchgeführt werden müssen.

Unsere Experten für Kalibrierung und Eichung

Patrick Hanebrink

Reparatur
DAkkS-Kalibrierlaborleiter
Eichabwicklung

Tel: 02529-9301-35

Dirk Juchmann

Technische Beratung
DAkkS-Kalibrierlabor
Eichabwicklung

Tel: 02529-9301-26
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